Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. VERTRAGSSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Vertragsschluss wird durch den Kunden ein Auftrag unterfertigt, welchem ein Plan zu Grunde liegt. Der erteilte Auftrag gilt samt Plan als genehmigt. Nachträgliche Änderungen werden je nach Aufwand extra in Rechnung gestellt.

III. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Sorgfaltspflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten im Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen dritten Erwachsenen verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind 10 % Verzugszinsen p.a. zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, wenn Umstände eintreten, die die Einbringung der Forderung erschweren oder behindern können. Der Käufer ist nicht berechtigt, aus welchem Grund auch immer das Entgelt zurückzubehalten, oder mit seinen Forderungen, auch solchen aus anderen Geschäften, aufzurechnen. Gegen etwaige Zahlungsforderungen des Käufers sind wir jedenfalls uneingeschränkt zur Kompensation berechtigt.Gerät der Kunde in Insolvenz, so sind wir berechtigt, das Zahlungsziel auf Vorauskasse umzustellen.Wir behalten uns das Recht vor Regiearbeiten sowie Materialkosten 2x monatlich abzurechnen.

V. TEILZAHLUNGEN

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50 % des vorkalkulierten Preises zu leisten. Weitere 30 % sind spätestens binnen 5 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig.Die restlichen 20 % sind nach 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; spätestens aber jedoch nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung, sollten Umstände eintreten, dass der Käufer die Zahlung hinauszögert.

VI. LIEFERFRIST

Die Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich angeben. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferungensind ausgeschlossen. Lieferverzug berechtigt nach schriftlicher Mahnung mit eingeschriebenem Brief nur zum Rücktritt, nicht zum Schadenersatz.Lieferung vor Ablauf der Lieferfrist und Teillieferungen sind zulässig.

VII. GEFAHRENÜBERGANG

Beim Kunden wird die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.Die gelieferte Ware muss innerhalb der einer Frist von 1 Woche auf Mängel untersucht werden und ist innerhalb dieser Frist der Mangel schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate; bei Verbrauchern beträgt die Frist 2 Jahre, ab Lieferung der Ware.

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSFREISTELLUNG

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetztes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

X. MEHRKOSTEN

Sollten bei den Ausführungen der Arbeiten ungeplante Mehrkosten anfallen, so werden diese erst nach schriftlicher Genehmigung des Kunden durchgeführt und separat in Rechnung gestellt.

XI. KOSTENVORANSCHLAG

Die von uns erstellten Kostenvoranschläge sind generell unverbindlich. Verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich in den Kostenvoranschlägen schriftlich festgehalten wurde.

XII. SONSTIGES

Zu spät oder zu unrecht abgezogene Skonten werden von uns zurück gefordert.

XIII. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand für die sich aus dem Auftrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Gratkorn sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt Österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweisen unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der Unwirksamen möglichst nahe kommt. Die roten Ameisen